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| Titel: |
Recht und Frieden |
| Beginn: |
26.09.2012 09:00 |
| Karte: |
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| Beschreibung: |
Jahrestagung des jfr vom 26. bis 27. September 2012 in Münster zu dem Thema
Recht und Frieden
Recht führe, so eine weitverbreitete Ansicht, zu Frieden. Zur Verwirklichung des Rechts gehören jedoch auch Zwangsmittel. Das rechtsphilosophische Verhältnis von Recht und Frieden führt deshalb gerade unter den Bedingungen der pluralen Gesellschaften der Gegenwart zu der Frage, wer im Namen des Rechts aus welchen Gründen den Zwang ausüben darf und dennoch der Befriedungsfunktion des Rechts genügt. Diese Aufgabe kommt etwa in den gerade für die deutsche Rechtsordnung wirkmächtigen Rechtsphilosophien der klassischen deutschen Philosophie (bei Kant, Fichte und Hegel) einer Zentralmacht zu, die insbesondere bei Fichte und Hegel mit dem Staat und seinen Institutionen identifiziert wird. Auch wenn Kant und Fichte anders als Hegel den Staat nicht zum „ungetrübten Ganzen“ erklären, so ist die Idee einer überindividuellen Macht prägend, der eine Doppelfunktion zukommt. Sie soll einerseits der Freiheit des Einzelnen Grenzen setzen, ihn aber auch andererseits bei der Verwirklichung seiner Freiheit unterstützen. Diese bereits um 1800 identifizierte Doppelfunktion überindividueller Institutionen bleibt auch in der Gegenwart - in der einige bereits von einem Recht ohne Staat sprechen - ein sachliches Problem, das zu weiteren Fragen führt:
Wie kann die Grenze zwischen freiheitsbeschränkenden und freiheitsbefördernden Normen überzeugend gezogen werden? Wie können individuelle Freiheiten und legitimer, institutioneller Zwang in friedlicher Weise zusammengedacht werden? Wie eigenständig kann die Privatautonomie gegenüber sozialen Bezügen bleiben? Bleibt ein rein auf Frieden ausgerichtetes Recht dysfunktional, wenn es keine umfassende Zwangseinwirkung auf den Einzelnen vorsieht? Oder ist ein auf die Verwirklichung durch Zwang angelegtes Recht nicht immer schon Ausdruck einer souveränen Macht, die ohne weitere Bindung in einem auf Dauer umgestellten Ausnahmezustand agiert? Gibt es friedliche, zentralmachtlose Alternativen? Kann eine über die Ablehnung von Gewalt hinausgehende Konzeption eines sozialen Friedens entwickelt werden? Genügen für die friedliche Verbindung von kollektiven Zielen und individuellen Freiheiten umfassende Begründungserfordernisse gegenüber jedermann?
Die interdisziplinäre Jahrestagung des jfr soll diese Fragen einerseits in ihrer theoretischen Dimension als philosophisch-rechtsphilosophische Probleme und andererseits in ihrer praktischen Auswirkung als juristisch-rechtsphilosophische Probleme gegenwärtiger Rechtsordnungen adressieren. Sie richtet sich vor allem an Doktorand(inn)en und Post-Doktorand(inn)en der Fächer Rechtswissenschaft, Philosophie, Politische Theorie und Soziologie. |
| Veranstaltungsort: |
| Adresse: |
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Universitätsstr. 14-16 48143 Münster |
| Veranstalter: |
| Adresse: |
Junges Forum Rechtsphilosophie (jfr), WWU Münster |
| Telefon: |
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| E-Mail: |
petra.wedeking@uni-muenster.de |
| Homepage: |
http://www.jura.uni-muenster.de/go/organisation/institute/zivilrecht/rt/jfr-tagung.html |
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